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1320. Mai 31. Avignon.

II kal. Junii p. a. 4.

Papst Johann XXII. an die Aebte vom Sandstifte und von Kamenz, sowie den Kantor des Kreuzstiftes (Nikolaus von Banz). Als er im Anfange seines Papstthums in Lyon verweilte (1316), ward ihm berichtet, dass nach dem Tode des Bischofs Friedrich von Lebus das dortige Kapitel fünf aus seiner Mitte erwählt habe, um, solange eine Kerze brenne, sich über die Wahl eines Bischofs zu einigen, und wenn dies nicht gelänge, unter Zuziehung von zwei weiteren Kanonikern es noch einmal zu versuchen. Die Mehrheit der Sieben habe dann einen gewissen Nikolaus gewählt und auch dessen Bestätigung durch den Vikar des grade abwesenden Erwählten von Gnesen (Borislaus) erzielt. Darnach habe der inzwischen von der Minderheit erwählte Stephan vor dem Propste von Gnesen Andreas (damals Decbanten), Peter Dechanten von Posen und Philipp Archid. daselbst den Nikolaus citireu lassen, und obwohl dieser an den Papst appellirt, hätten die genannten Vikare doch den Stephan bestätigt. Darauf habe der Prokurator des erkrankten Nikolaus die Sache an den Papst gebracht. Dieser habe sie dem Arnald, Kardinalpriester von St. Prisca, übertragen und diesem Letzteren dann den Arnald, Kardinalbischof von Sabina, adjungirt. Nach Beider Tode habe Guilernus (sonst Guilielmus), Bischof von Sabina, Vollmacht erhalten, und dieser habe dem Propste vorgestellt, es empfehle sich nicht, auch nachdem inzwischen Nikolaus gestorben, sich bei der anscheinend nicht kanonischen Wahl Stephans zu beruhigen. Die Adressaten erhalten deshalb den Auftrag, die erwähnten Propst, Dechanten und Archidiakon vor den päpstlichen Stuhl zu citiren.

Aus dem Originalregest mitgetheilt bei Theiner Mon. vet. Pol. I, 160.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.